Prägende gesetzliche Grundlagen hierfür waren im Bereich der Steuerberatung vor allem

  • EHUG:
     Elektronische Übermittlung von Offen- und Hinterlegungen an den Bundesanzeiger.

  • Elster:
     Verpflichtung, betriebliche Steuererklärungen und Steuererklärungen mit   Gewinneinkünften ab 2011 elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

  • E-Bilanz gem. § 5b EStG:
     Elektronische Übermittlung von Bilanzen an die Finanzverwaltung.


Dass es in Zukunft zu deutlich weiterführende Veränderungen kommen wird zeigt uns schon die heutige Entwicklung. Hierbei wird sich nicht nur auf Seiten des Steuerberaters vieles verändern, sondern vor allem auch auf Seiten der Mandanten.

Die aktuell wichtigsten Neuerungen und Entwicklungen im Zuge der neuen „GoBD“ haben wir im Folgenden kurz für Sie erläutert:

  • E-Rechnungen:
     Rechnungen werden nur noch auf elektronischem Weg an den Kunden übermittelt.

  • DMS-Systeme:
     Durch verifizierte Dokumenten-Management-Systeme kann die Ablage und   Aufbewahrung von Belegen gänzlich digital erfolgen.

  • ERP-Systeme (Enterprise-Resource-Planning System):
     Softwaresysteme zur Planung und Steuerung von Betriebsabläufen.

  •  OCR-Techniken (optical character recognition)
     Automatische Rechnungserkennung, bzw. Texterkennung bei der Bearbeitung von   Belegen mit Datenverarbeitungssystemen.

  • Cloud-Technologie
     Speichersysteme zum Schutz sensibler Betriebsdaten                                                                                
  • Digitaler Finanzbericht (DiFin)                                                                      Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen und anderen Finanzberichten an          Banken und Sparkassen